Ein Auslandsaufenthalt, ein Praktikum oder ein Arbeitseinsatz in einer anderen Stadt. Die Gründe für den Bedarf einer Zwischenmiete können ganz unterschiedlich sein. Viele geben ihre Wohnung nicht einfach auf, wenn sie für mehrere Wochen oder Monate den Standort wechseln, aber wieder zurückkehren möchten. Mit einer Zwischenmiete lässt es sich grundsätzlich einrichten, in der Zeit der Abwesenheit die Wohnung jemand anderen anzubieten und damit keinen finanziellen Verluste zu machen und bei der Rückkehr wieder in seine Wohnung ziehen zu können. Dennoch gilt es auch bei der Zwischenmiete einige Regelungen zu beachten.

Was muss ich bei einer Zwischenmiete beachten?

Zunächst muss mit dem Vermieter geklärt werden, ob dieser eine Zwischenmiete erlaubt. Die Entscheidung, ob die Wohnung für eine gewisse Zeit an einen Dritten vermietet werden darf, liegt beim Vermieter. Erlaubt der Vermieter eine Zwischenmieter, so muss man mit seinem vorrübergehenden Untermieter einen Mietvertrag abschließen. Hier gilt, dass der Hauptmieter in die Position des Vermieters rückt und der Untermieter dann quasi sein Mieter ist. Besonders wichtig zu wissen ist, dass ich dann für meinen Untermieter hafte, wenn ich abwesend bin und meine Wohnung zur Zwischenmiete gebe. Selbst wenn zum Beispiel der Zwischenmieter versäumt die Miete zu zahlen, so muss ich als eigentlicher Mieter dafür sorgen, dass die Miete beim Vermieter ankommt.

In Hinblick auf die Gegenstände und Möbel der Wohnung, sollte schriftlich festgehalten werden, was dem Zwischenmieter überlassen wird und  welchen Zustand die Dinge haben. So können nach Beendigung der Zwischenmiete Streitigkeiten über eventuelle Schäden in der Wohnung und deren Ursachen vermieden werden.

Was aber, wenn der Zwischenmieter durch zum Beispiel zu laute Musik die Nachbarn verärgert oder sich nicht an allgemeine Pflichten und Vereinbarungen hält? Dann haftet immer noch der Hauptmieter. Selbst wenn es der Zwischenmieter ist, der Probleme verursacht, so werde ich als eigentlicher Mieter der Wohnung dafür zur Rechenschaft gezogen. Im schlimmsten Fall, kann ein Zwischenmieter sogar eine fristlose Kündigung des eigentlichen Mieters verursachen. Um sich als Mieter etwas abzusichern, ist es empfehlenswert, eine Kaution von seinem Zwischenmieter zu verlangen. Außerdem sollte der Zwischenmieter eine Haftplfichtversicherung besitzen. So bleibt man bei Schäden nicht alleine auf den Kosten sitzen.

Zwischenmiete

Vorteile der Zwischenmiete

Die Zwischenmiete ist sehr praktisch, wenn man für längere Zeit im Urlaub, Auslandssemester, im Praktikum oder auf der Arbeit in einer anderen Stadt ist. So muss man nicht doppelt Miete zahlen und bei der Rückkehr nicht erneut eine Wohnung suchen. Außerdem haben die meisten Vermieter grundsätzlich nichts gegen eine Untervermietung einzuwenden, sodass sich diese in vielen Fällen realisieren lässt. Der Aufwand ist deshalb nicht sonderlich groß, da Möbel in der Wohnung gelassen werden können und sich meistens sehr schnell ein Zwischenmieter findet. Viele sind bei der Suche nach einer Wohnung zunächst darauf angewiesen, eine Wohnung zur Zwischenmiete anzunehmen, wenn auch nach montelanger Suche immer noch keine eigene Mietswohnung gefunden werden konnte. Außerdem bietet die Zwischenmiete auch einen Vorteil für die Zwischenmieter. Wenn Sie erstmal in der neuen Stadt wohnen, können von hier aus viel leichter Besichtigungen für eigene Mietswohnungen wahrgenommen werden. Deshalb findet man in den meisten Fällen und vor allem in größeren Städten schnell einen Zwischenmieter.