Ein Umzug ist oft mit einem finanziellen Aufwand verbunden. Als Empfänger von Hartz-IV und als Sozialhilfeempfänger steht einem ebenfalls das Recht auf eine freie Wohnortwahl zu. Um den Umzug dann trotzdem stemmen zu können, hat man als Empfänger von Arbeitslosengeld die Möglichkeit, eine Umzugsbeihilfe vom Sozialamt zu bekommen.

Recht auf freie Wohnortwahl

Als Empfänger von Sozialleistungen steht einem grundsätzlich eine freie Wohnortwahl zu. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass das Sozialamt manche Wohnung nicht bewilligt, wenn die Kosten der Wohnung als zu hoch angesehen werden. Deshalb sollte bei einem Umzug mit Hartz IV immer geklärt werden, ob die gewünschte Wohnung vom Sozialamt getragen wird und ob eine Umzugsbeihilfe möglich ist.

Umzugsbeihilfe – Regelungen

Die Umzugsbeihilfe ist zunächst eine finanzielle Unterstützung vom Sozialamt, die Ihnen als Empfänger von Arbeitslosengeld geboten werden kann. In dem Fall, dass das Sozialamt selbst einen Umzug fordert, werden alle Umzugskosten übernommen. Zu hohe Mietkosten können zum Beispiel ein Grund sein, wieso das Amt Sie auffordert, umzuziehen. Bei einem Umzug auf eigenen Wunsch, ist das Sozialamt nicht dazu verpflichtet, Umzugsbeihilfe zu leisten.

Umzugsbeihilfe

Bei gewissen Umständen übernimmt das Sozialamt allerdings Teile der Kosten des Umzugs. Gründe für eine Beihilfe sind zum Beispiel:

  • Unbewohnbarkeit durch z.B. Schimmel
  • Trennung vom Partner
  • Krankheiten und daraus folgende Einschränkungen
  • Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter

Das Sozialamt entscheidet in jedem Fall individuell. Deswegen sollte rechtzeitig abgeklärt werden, ob Sie eine Beihilfe bekommen und damit den Umzug finanziell stemmen können. Sollte der Antrag auf die Beihilfe bewilligt werden, so können Sie damit rechnen, dass Kosten für den Umzugswagen, die Helfer, Fahrtwege und die Mietkaution übernommen werden.