In Zeiten von Corona kann ein Umzug im Lockdown einige Herausforderungen mit sich bringen. Was also sollte man bei einem Umzug während einer Pandemie beachten?

Wer darf bei einem Umzug im Lockdown helfen?

Aufgrund des Kontaktverbots dürfen grundsätzlich nur Personen beim Umzug im Lockdown helfen, die zum eigenen Haushalt gehören. Zulässig ist eine einzige Person, die nicht zu dem Haushalt gehört. Außerdem darf sich keine der Personen in Quarantäne befinden. Wer sich nicht an diese Regeln hält, muss mit Bußgeldern wegen Ordnungswidrigkeit rechnen.

Umzug im Lockdown

Umzugsunternehmen dürfen hingegen innerhalb Deutschlands weiterhin tätig sein und haben auch teilweise ihr Kapazitäten erweitert, um die Einschränkungen beim privaten Umzug auszugleichen. Es kann jedoch passieren, dass die eingesetzten Verpackungsmaterialien aus Hygienegründen nicht mehr zurückgenommen werden können. Die geltenden Abstands- und Hygieneregeln müssen in jedem Fall eingehalten werden. Leihfahrzeuge können momentan ebenfalls wie gewohnt gemietet werden.

Worauf muss ich beim Umzug im Lockdown noch achten?

Neben der Einhaltung der Hygieneregeln sind bei einem Umzug im Lockdown noch einige andere Faktoren zu beachten. Zunächst wäre da die derzeitige Überlastung der Ämter, was zu Schwierigkeiten bei der Ummeldung führen kann. Es fehlt die Meldebestätigung und somit auch die Sonderkündigungsrechte für Telefon- und Internetanbieter der alten Anschrift. Allerdings reicht hierfür auch ein anderweitiger Nachweis des Wohnortwechsels, wie z.B. die Vorlage des neuen Mietvertrages und die Kündigungsbestätigung des alten Vertrages.

Aufgrund von Ausgangsbeschränkungen und Homeoffice stehen zurzeit mehr Fahrzeuge in den Wohngebieten als normalerweise. Außerdem könnte die Beantragung einer Halteverbotszone scheitern, da die Behörden überbelastet sind. Wird ein solches Halteverbot benötigt, sollte also genug Zeit miteingeplant werden. Alternativ kann man die Nachbarn einfach fragen, ob sie am Umzugstag den Platz für das Umzugsfahrzeug freihalten können.

In Kommunen, bei denen der Inzidenzwert über 200 liegt, gilt die Regel, dass sich die Bewohner nur in einem Umkreis von 15 Kilometern um ihren Wohnort bewegen dürfen. Ein Umzug sollte jedoch als guter Grund gelten, diese Regel außer Kraft zu setzen. Am besten informiert man sich aber nochmals bei der zuständigen Behörde.

Brauchen Sie Hilfe bei Ihrem Umzug im Lockdown? Wir stehen Ihnen gerne mit unseren erfahrenen Umzugshelfern zur Seite!

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